Was benötigst Du  für den KFZ Zulassungsauftrag ?

Die Vordrucke Vollmacht / SEPA Mandat und die neuen Kennzeichen gibt es in unserem Point.


Bitte beachte, das zu Kennzeichen eines Elektrofahrzeugs, oder H oder Saison max. 7 Stellen zur freien Verfügung stehen, da die achte Stelle (am Ende des Kennzeichens) für z.B. das "E" reserviert ist!

SEPA Mandat - KFZ Steuer

Vollmacht für den Zulassungsdienst

Wunschkennzeichen buchen

Wir Übernehmen für dich

Angaben ohne Gewähr

  • Abmeldung

    Sie möchten ein Fahrzeug abmelden

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Kennzeichen mit Plaketten

    Bei endgültiger Abmeldung mit Verwertungsnachweis zusätzlich:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • Verwertungsnachweis

    Sie können das Kennzeichen auf den Namen des bisherigen Halters oder auf das Fahrzeug reservieren, wenn es bisher im Oberbergischen Kreis mit GM-Kennzeichen angemeldet war.


    Bitte teilen Sie uns dies ausdrücklich mit.

  • Zulassung / Umschreibung gebrauchtes Kfz mit deutschen Kfz-Papieren

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • TÜV-Nachweis
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Kennzeichen | nur bei angemeldeten Fahrzeugen, wenn eine Änderung des Kennzeichens gewünscht wird oder erforderlich ist
  • Zulassung Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Ausland

    • Die vollständigen ausländischen Fahrzeug-Dokumente
    • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier) oder Vollabnahme
    • TÜV-Nachweis
    • Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
    • Für Nichtmitglieder der EU: Zoll-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
    • Kennzeichen, falls zugelassen
  • Neuzulassung fabrikneues Import-Kfz (Ausland) Info

    • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
    • Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
    • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag oder km-Stand eindeutig ersichtlich ist.
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
  • Wiederzulassung (gleicher Halter innerhalb OBK)

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • TÜV-Nachweis
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
  • Neuzulassung mit § 13 EG-FGV Gutachten

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief), wenn vorhanden
    • sonst Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung als Eigentumsnachweis
    • Gutachten nach § 13 EG-FGV
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
  • Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)

    Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) verloren, oder sie wurde gestohlen.

    • Sie beantragen eine Ersatzbescheinigung.

    Bitte bringen Sie mit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • TÜV-Nachweis
    • Personalausweis des Halters
    • Eidesstattliche Verlusterklärung ZB I, vom Halter unterschrieben
  • Neuzulassung fabrikneues Import-Kfz (Ausland) Info

    • EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
    • Original-Rechnung oder Original-Kaufvertrag als Eigentumsnachweis
    • Bestätigung des Autohauses, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt, falls das nicht aus Rechnung / Kaufvertrag oder km-Stand eindeutig ersichtlich ist.
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
  • Änderung der Anschrift innerhalb OBK

    Sie sind innerhalb des Oberbergischen Kreises umgezogen, z.B. von Gummersbach nach Wiehl.


    Ihre Adresse muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) geändert werden.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Aktueller Personalausweis
  • Namensänderung, z.B. Heirat

    Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI / Kfz-Schein)
    • Personalausweis oder Ausweis mit Heiratsurkunde

    Anmerkung: 


    Bei Namensänderungen von Vereinen und Firmen ist meistens und bei Änderungen der Rechtsform regelmäßig eine Umschreibung erforderlich (Umschreibung für Fahrzeuge mit Standort innerhalb des Oberbergischen Kreises).

  • Eintragung technische Änderung

    Sie haben an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vornehmen lassen. 


    Diese Änderung muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I und / oder der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) oder Allgemeine Betriebserlaubnis
    • TÜV-Nachweis
    • TÜV-Gutachten über die technische Änderung
  • Neuzulassung (fabrikneues Kfz mit deutschen Papieren)

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugherstellers (CoC-Papier)
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code
    • SEPA-Lastschriftmandat
  • Kurzzeitkennzeichen

    Sie möchten ein Fahrzeug

    innerhalb Deutschlands oder der EU überführen

    oder bei Probefahrten testen

    oder beim TÜV vorstellen. Das Fahrzeug muss abgemeldet sein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist höchstens fünf Tage gültig.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) im Original oder als Kopie und / oder 
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief) im Original oder als Kopie
    • TÜV-Nachweis im Original oder als Kopie
    • Personalausweis
    • Elektronische Versicherungsbestätigung – eVB-Code

    Antragsformular für Kurzzeitkennzeichen


    Ausnahme:


    Für eine Fahrt zum TÜV kann das Kurzzeitkennzeichen nur am Standort des Fahrzeugs beantragt werden, denn Sie müssen damit zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle fahren. Diese kann im dortigen Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk sein.


  • Verlust/Diebstahl Kennzeichen

    Sie haben ein oder zwei Kennzeichenschilder verloren, oder es / sie wurden Ihnen gestohlen.


    Sie müssen Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II / Kfz-Brief)
    • TÜV-Nachweis
    • Verlusterklärung Kennzeichen, vom Halter unterzeichnet
    • Bestätigung der polizeilichen Anzeige (falls vorhanden)
    • Personalausweis
    • ggf. das verbliebene Kennzeichen

Kontakt

02261 9132744

team@zulassung-obk.de
Dieringhauser Str. 2

51645 Gummersbach

Du findest uns hier


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